Der Krankenversicherungszuschuss ist eine finanzielle Hilfe, die der Kanton Einzelpersonen oder Familien bei finanziellen Schwierigkeiten gewährt Um Anspruch auf einen Krankenversicherungszuschuss zu haben, muss der Antrag unbedingt bis zum 31. Dezember beim Kanton eingereicht werden. Es ist jedoch möglich, einen verspäteten Antrag nach Ablauf dieser Frist einzureichen. In diesem Fall beginnt der Anspruch auf den Zuschuss jedoch mit dem Zeitpunkt der Annahme und nicht mit Beginn des Jahres. Um herauszufinden, ob Sie Anspruch auf einen Zuschuss haben, müssen Sie dies tun kennen zunächst die Referenzeinheit (UR), die die Liste der Personen innerhalb einer Familieneinheit umfasst. Direkt im Anschluss einige Daten, wie zum Beispiel das Alter der Kinder, Bruttoeinkommen, Vermögen, Sozialbeiträge. Es sind diese Variablen, die das Recht auf eine Ermäßigung der Krankenversicherungsprämie (RIPAM) begründen können, und zwar allen Menschen, die über ein bescheidenes Einkommen verfügen, auch Alleinstehenden, aber auch Ehepartnern, Lebenspartnern und eingetragenen Partnern und ohne Kinder. Es wird geschätzt, dass durchschnittlich 25 % der Einwohner in der Schweiz Anspruch darauf haben. Wie wir gesehen haben, handelt es sich hierbei um präzise Berechnungen, die auf mehreren Varianten basieren. Um ein Beispiel zu nennen: Eine Person, die allein lebt und über ein Bruttojahreseinkommen von 36.000 CHF verfügt, könnte ihren Antrag annehmen. Was müssen Sie tun, um den Antrag auf Ermäßigung Ihrer Krankenversicherungsprämie einzureichen? Um einen Zuschuss zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen. Wenn Sie Schwierigkeiten haben, dies alleine zu tun, können Sie unsere volle Verfügbarkeit nutzen, um Sie KOSTENLOS zu unterstützen. Aus Gründen der Transparenz informieren wir Sie darüber, dass wir Ihnen unsere Beratungskosten NICHT in Rechnung stellen müssen, da wir diese normalerweise von den Versicherungsgesellschaften bezahlen Gewähren Sie uns ihre Mitarbeit. Wenn Sie jedoch alles selbst erledigen können, können Sie sich direkt an die Sozialversicherungsanstalt, Leistungsstelle – Krankenversicherungszuschussservice wenden: Tel.: 091/8219311 https://www4.ti.ch/dss/ ias/ formen/