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Dritte Säule

Dritte Säule

Wie hoch wird Ihr Lebensstandard sein, wenn Sie das Rentenalter erreichen?

Kann die dritte Säule auch für die Planung eines Hauskaufs oder die Gründung eines eigenen Unternehmens sinnvoll sein?

Wir beantworten Ihre Fragen.



Wie hoch wird Ihr Einkommen sein?

Das Schweizer Rentensystem: Das Schweizer Rentensystem basiert auf drei Säulen. Die staatliche, berufliche und private Säule ist obligatorisch und umfasst: die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV); Invalidenversicherung (IV); ergänzende Dienstleistungen (PC); Arbeitslosenversicherung (AD); Mutterschaftsversicherung (AM) und Entschädigung für Verdienstausfall während des Militärdienstes (IPG). Die Finanzierung erfolgt über das Umlageverfahren. Aktive finanzieren die Renten derjenigen, die bereits im Ruhestand sind und AHV beziehen. Die Beitragspflicht für Arbeitnehmer beginnt am 1. Januar des Jahres, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden. Auch Personen, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, unterliegen ab dem 1. Januar des Jahres, in dem sie das 21. Lebensjahr vollenden, bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters der Beitragspflicht. Zahlt der erwerbstätige Ehegatte Beiträge, die mindestens dem halben Doppelten des Mindestbetrags entsprechen, gelten die Beiträge des nicht erwerbstätigen Ehegatten als gezahlt. Die Jahre der unbezahlten Beiträge können zu einer Kürzung der AHV- oder AHV-Rente führen. Ab Erreichen des Rentenalters kann die AHV-Rente zwischen mindestens 1185 Franken und maximal 2370 Franken pro Monat für Alleinstehende variieren. Verheiratete Paare erhalten zusammen ein monatliches Einkommen von 2.370 bis 3.555 Franken. Da es sich um einen Generationenpakt handelt, ist die Generation, die heute einen Beitrag leistet, in Zukunft darauf angewiesen, dass die nächste Generation dasselbe tut. Deshalb wird weiterhin darüber diskutiert, ob die nächste Generation aufgrund der steigenden Lebenserwartung in der Lage sein wird, die wachsende Zahl von Rentnern zu finanzieren. Die zweite Säule ist die betriebliche Altersvorsorge. (Hauptsächlich BVG und LAI) Die berufliche Vorsorge ergänzt die AHV. Die AHV und die Pensionskasse (BVG) sollen gemeinsam die Aufrechterhaltung des gewohnten Lebensstandards nach der Pensionierung ermöglichen. Dies ist nicht für alle nicht erwerbstätigen Personen, für Selbstständige und für Arbeitnehmer mit befristeter Beschäftigung verpflichtend Arbeitsvertrag mit einer Laufzeit von maximal drei Monaten. Die dritte Säule ist in der Schweiz fakultativ: Es handelt sich also um eine freiwillige individuelle Vorsorge. Sie kann jedoch gebunden (Säule 3a) oder kostenlos (Säule 3b) sein. 3a (gebundene Einzelrente) hat eine vom Bundesamt für Sozialversicherungen festgelegte Höchstgrenze (derzeit 6.826 CHF für Arbeitnehmer und 34.128 CHF für Selbstständige); es ist vom steuerpflichtigen Einkommen abzugsfähig. Da sie gebunden ist, kann sie nur in bestimmten Fällen bezogen werden: für den Kauf oder Bau eines Eigenheims, für das endgültige Verlassen der Schweiz oder für die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit in der Säule 3b (ungebundene Einzelrente). Uneingeschränkt bezahlt und nicht abzugsfähig. Warum lohnt es sich, so schnell wie möglich mit der 3. Säule zu sparen? Der Vermögensaufbau wird durch Steuern begünstigt Auch die staatliche und private Rente kann zur Absicherung der Risiken Invalidität und Tod genutzt werden. Je früher es gezeichnet wird, desto mehr Kapital wird dank des Zinseszinseffekts angesammelt. Deshalb empfiehlt es sich, das Alter frühzeitig mit einer Zusatzsäule abzusichern. Kontaktieren Sie uns für eine völlig kostenlose, individuelle Versicherungsberatung, bei der wir Ihre Situation mit allen möglichen Varianten prüfen und die verschiedenen Möglichkeiten und Bedürfnisse sorgfältig abwägen.

Fragen zur dritten Säule:

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