Überprüfen Sie die Krankenversicherung

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Wir sind hier, um Ihre Fragen zu beantworten. - Wie kann ich meine Prämie reduzieren? - Habe ich Anspruch auf einen Zuschuss? - Was soll ich machen? - Was deckt der Zuschlag von 20 CHF ab? - Habe ich Anspruch auf eine Rückerstattung? - Wie soll ich bei der Beantragung vorgehen? - Was deckt Lamal ab? - Was decken meine LCAs ab? - Kann ich meine Zahlungen aufschieben? - Kann ich meine ergänzenden Angebote verbessern, ohne mehr auszugeben? - Was ist die dritte Säule und wie funktioniert sie? Immer in Ihrer Nähe. Unser Beratungsunternehmen ist auch im Online-Bereich tätig. Daher bieten wir eine kostenlose, individuelle Beratung an (wir werden von den wichtigsten Unternehmen für die Bereitstellung dieser Dienstleistung bezahlt). Sie können alle Ihre Zweifel über unser Kontaktformular ausräumen. Wir beantworten umgehend Ihre Fragen zur Krankenversicherung im Tessin. Sie können uns auch bitten, Ihren Versicherungsschutz genau zu prüfen, um im Bedarfsfall keine negativen Überraschungen zu erleben.
Auch in diesem Jahr haben viele Unternehmen die Krankenkassenprämie geändert und neue Kombinationen der LCA-Zusatzversicherung eingeführt. Wann haben Sie das letzte Mal Ihre Situation überprüft? Sind Sie sich bewusst, dass Sie Geld sparen und Ihren Versicherungsschutz verbessern können?
Wir beantworten Ihre Fragen!
Kostenlose, professionelle und individuelle Beratung.

Auch in diesem Jahr haben viele Unternehmen die Krankenkassenprämie geändert und neue Kombinationen der LCA-Zusatzversicherung eingeführt. Wann haben Sie das letzte Mal Ihre Situation überprüft? Sind Sie sich bewusst, dass Sie Geld sparen und Ihren Versicherungsschutz verbessern können?
Unsere Beratung ist völlig kostenlos, professionell, individuell und unverbindlich für Sie. Fragen Sie uns, wie Sie Ihre Krankenversicherungsprämie reduzieren können, wie Sie das Zuschussformular anfordern, an wen Sie sich wenden können und welche weiteren Wünsche Sie haben.
Sie können auch fragen, welche Leistungen in Ihrem Versicherungsschutz enthalten sind und welche von Ihrer Lamal- und Zusatzkrankenversicherungsprämie usw. ausgeschlossen sind. Wir beantworten Ihre Fragen und Zweifel im Bereich der Krankenversicherung im Tessin.

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Dritte Säule Die dritte Säule ist in der Schweiz optional: Es handelt sich also um eine freiwillige individuelle Vorsorge. Sie ist jedoch unerlässlich... (Weiter...)

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Zuschuss Der Zuschuss zur Krankenversicherung ist eine finanzielle Hilfe, die der Kanton Einzelpersonen oder Familien bei finanziellen Schwierigkeiten gewährt. (Geht weiter...)

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Kündigung Eine Kündigung der Lamal-Versicherung ist bis zum 30. November für das Folgejahr möglich. Diese allgemeine Regel gilt jedoch nicht für... (Weiter...)

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Selbstbeteiligung Wahl der Selbstbeteiligung bei der Krankenversicherung. Ist es besser, mit einer hohen Selbstbeteiligung Prämie zu sparen, oder ist es besser, eine minimale Selbstbeteiligung zu haben, um Überraschungen zu vermeiden? (Geht weiter...)

Artikel und Informationen, die für Sie nützlich sein könnten: - Was deckt Lamal ab? - Was sind Komplementäre? - Wie kann ich meine Krankenkassenprämie sparen?
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Immer in Ihrer Nähe. Unsere Versicherungsberatung ist völlig kostenlos, professionell, individuell und unverbindlich für Sie. Sie wissen genau, welche Leistungen in Ihrem Versicherungsschutz enthalten sind und welche in Ihrer Lamal- und ergänzenden LCA-Krankenversicherungsprämie ausgeschlossen sind. Wir sind uns heute mehr denn je bewusst, wie wertvoll unsere Beratungstätigkeit für Sie ist. Unser täglicher Einsatz ist es, für Sie da zu sein, um Sie bei Ihren Lebensentscheidungen mit den aktuell am besten geeigneten Mitteln zu unterstützen. Konkret sind wir ein Team von Spezialisten für Versicherungsberatung, haben ein Büro in Morbio Inferiore und sind hauptsächlich im gesamten Kanton tätig. Wir widmen Ihnen unsere Zeit, überprüfen Ihre aktuellen Szenarien, um gemeinsam mit Ihnen effektive Lösungen zu entwickeln. Für jeden Bedarf haben wir die Website VerificaCassaMalati.ch für Sie eingerichtet. Obwohl wir bestrebt sind, Ihnen so viele wichtige Informationen wie möglich zur Verfügung zu stellen, lehrt uns unsere Erfahrung, dass tatsächlich jeder von Ihnen wichtig und einzigartig für uns ist und dass es nie so effektiv ist, sich auf statische Informationen zu verlassen, als sich auf diese verlassen zu können richtig kompetente Leute. Wir sind immer in Ihrer Nähe. Wir laden Sie über unsere Website oder über den für Sie am besten geeigneten Kontakt ein, uns eine Anfrage für alle Ihre Bedürfnisse zu senden, und wir hoffen, Sie bald kennenzulernen. _____________ Eine weitere WICHTIGE Information, die wir Ihnen hier geben möchten, ist eine Einladung, sich vor der starken Präsenz von mittlerweile zu vielen improvisierten „Konkurrenten“ auf unserem Markt in Acht zu nehmen. Es genügt zu sagen, dass diejenigen, die Sie manchmal stören, indem sie Sie am Telefon nach persönlichen Daten fragen und versuchen, mit Ihnen Termine für Phantom-„Berater“ zu vereinbaren, in der Schweiz tatsächlich strafrechtlich verfolgt werden. (Häufig kommen die Anrufe, auch wenn sie scheinbar von Schweizer Nummern stammen, aus dem Ausland und daher aus Situationen, die in unserem Staat nicht strafbar sind.) Sie können unsere Registrierungen selbst auf den offiziellen Websites (FINMA und CICERO) überprüfen, da wir natürlich in einem geschützten Markt über alle erforderlichen Zertifizierungen und Genehmigungen verfügen, um in diesem Sektor tätig zu sein (obligatorisch für die Registrierung in Berufsregistern). Wir unterliegen verschiedenen Verbraucherschutzgesetzen und -verordnungen, wie dem Datenschutzgesetz, dem Geldwäschegesetz und anderen Selbstregulierungsgremien und -verbänden. Bitte berücksichtigen Sie unsere volle Verfügbarkeit, um Sie bei Ihren täglichen Entscheidungen KOSTENLOS zu unterstützen. Aus Gründen der Transparenz weisen wir Sie darauf hin, dass wir Ihnen unsere Beratungskosten NICHT in Rechnung stellen müssen, da wir in der Regel von den Versicherungsgesellschaften bezahlt werden, die uns ihre Mitarbeit gewähren.
Sie möchten Ihren gesamten Versicherungsschutz prüfen lassen? Denken Sie darüber nach, Ihre Krankenversicherung zu wechseln? Was auch immer Ihr Anliegen ist: Wir beraten Sie kompetent in allen Versicherungsfragen. Unsere Unabhängigkeit ermöglicht es uns, alle auf dem Schweizer Markt verfügbaren Versicherungsprodukte zu kombinieren und ein auf Sie zugeschnittenes Versicherungspaket zusammenzustellen. Sie gehen mit uns keinerlei vertragliche oder finanzielle Verpflichtung ein, da unsere Beratung völlig kostenlos ist. Neben der persönlichen Beratung können Sie jederzeit von unseren zahlreichen Online-Services profitieren: Versicherungsprämien per Mausklick berechnen, elektronische Formulare ausfüllen und versenden, Leistungen vergleichen, Ihr Familienbudget ermitteln oder Antworten auf Ihre Fragen finden. Begriffe in der Welt der Krankenversicherung: Allgemeine Versicherungsbedingungen: Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen sind Bestandteil des Versicherungsvertrages für die Zusatzversicherung. Darin sind auch Leistungen etc. geregelt. Alternativmedizin: Alternativ- und Komplementärmedizin umfasst Behandlungen und Therapien, die nicht zur Schulmedizin zählen. Sie werden von Ärzten oder Heilpraktikern angeboten. Ambulante Behandlung: Hierbei handelt es sich um Behandlungen in einer Klinik, in einer Kassenarztpraxis oder zu Hause. Der Patient bleibt nicht über Nacht in Pflege/Behandlung. Meldepflicht: Krankenkassen sind verpflichtet, jede in ihrer Branche wohnhafte, versicherbare Person ohne Einschränkungen (keine Gesundheitskontrolle) in die Grundversicherung (KVG) einzubeziehen. Internationaler Schutz: Behandlungen und Therapien im Ausland sowie eine Rückführung in die Schweiz sind in einem Teil der Grundversicherung nicht vollständig abgedeckt. Bei Bedarf benötigen Sie eine entsprechende Zusatzversicherung oder eine befristete Urlaubs- und Reiseversicherung. Das Bonusmodell: Beim Bonusmodell wird eine Reduzierung der Prämie gewährt, wenn bestimmte Leistungen im Laufe des Jahres nicht in Anspruch genommen werden. Der maximale Bonus wird nach fünf Jahren Inaktivität erreicht. Wenn Sie Leistungen beziehen, wird die Bonusstufe im folgenden Jahr reduziert. Allerdings ist die Erstprämie höher als bei der normalen Grundversicherung und der Versicherte ist für eine bestimmte Vertragslaufzeit an eine Krankenkasse gebunden. Selbstbehalt: Dabei handelt es sich um die Kostenbeteiligung des Versicherten. Der Versicherte muss jedes Jahr einen festen Beitrag zu den gesamten Behandlungs- und Medikamentenkosten leisten. Für Kinder gibt es keinen Mindestselbstbehalt. Stattdessen beträgt sie für Jugendliche und Erwachsene CHF 300. Die Krankenkasse beteiligt sich nur, wenn die Kosten den Selbstbehalt übersteigen (10 % werden weiterhin vom Versicherten übernommen, siehe auch unter dem Stichwort: Selbstbehalt). Bei komplikationsloser Mutterschaft wird kein Selbstbehalt erhoben. Für Jugendliche und Erwachsene stehen folgende Selbstbehalte zur Verfügung: CHF 300, 500, 1'000, 1'500, 2'000 und 2'500. Flex-Modell: Hierbei handelt es sich um eine Möglichkeit, die in der Krankenhausversicherung von einigen Krankenkassen angeboten wird. Grundsätzlich ist der Versicherte für die ganze Schweiz versichert. Bei Krankenhauseinweisungen kann jedoch bei Eintritt ins Krankenhaus zwischen der halbprivaten oder privaten Abteilung gewählt werden. In diesen Fällen wird ein fester Selbstbehalt fällig. Familienrabatt: Einige Versicherungen gewähren Familien, die eine Zusatzversicherung abschließen, insbesondere bei kinderreichen Familien, Krankenversicherungsrabatte. Generika: Generika sind Kopien von Originalarzneimitteln. Sie sind deutlich günstiger. Grundversicherung (LAMAL): Die Grundversicherung ist für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz obligatorisch (seit 01.01.1996). Die Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sind bei allen Krankenkassen identisch. Die Prämien unterscheiden sich je nach Wohnort und Alter. Gesundheitsprobleme: Was Lamal betrifft, muss jede Krankenkasse die Person ohne Ausschlüsse aufgrund gesundheitlicher Probleme aufnehmen. Bei Zusatzversicherungen verlangen Krankenkassen das Ausfüllen eines Gesundheitsfragebogens. Die Krankenkasse kann eine Zusatzversicherung reservieren oder ganz ablehnen. Hausarztmodell: Bei diesem Modell verpflichtet sich der Versicherte, außer in dringenden Fällen zunächst seinen Hausarzt aufzusuchen. Hierfür erhält die versicherte Person eine Prämienreduktion. HMO: Bei diesem Modell verpflichtet sich die versicherte Person immer, zunächst die gewählte HMO-Struktur (nur an einigen Standorten in der Schweiz verfügbar) zu konsultieren, außer in Notfällen. HMO steht für Health Maintenance Organization. HMOs sind Gemeinschaftspraxen von Allgemein- und Fachärzten sowie Therapeuten verschiedener Fachrichtungen. Durch diese Einschränkung der Arztwahl erhält die versicherte Person eine Prämienreduktion. Halbprivate Abteilung: Bei dieser Spitalzusatzversicherung hat die versicherte Person Anspruch auf ein Doppelzimmer und die freie Arztwahl im Spital. Private Abteilung: Mit dieser Spitalzusatzversicherung hat die versicherte Person Anspruch auf ein Einzelzimmer und die freie Arztwahl im Spital. Wartezeit: Bei einem Krankenkassenwechsel oder Neuvertrag mit einer Krankenkasse kommt es zu Wartezeiten für bestimmte Leistungen; Das bedeutet, dass bestimmte Zusatzversicherungsleistungen für einen bestimmten Zeitraum nicht gezahlt werden. Dies ist vor allem bei der Mutterschafts- oder Zahnversicherung der Fall. Für die Grundversicherung gibt es keine Wartezeit. Kostenbeteiligung: Der Versicherte muss einen Teil der Behandlungskosten (Arzt, Krankenhaus, Medikamente etc.) tragen. Dies geschieht durch Selbstbehalt und Zuzahlung. Krankheit: Als Krankheit gilt jede Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Gesundheit, die nicht Folge eines Unfalls ist und eine ärztliche Untersuchung und Behandlung erfordert oder eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat. Kollektivrabatte: Für Zusatzversicherungen können Rabatte gewährt werden. Es gibt zum Beispiel Tarifverträge für Arbeitgeber, Verbände etc. Mutterschaft: Die Mutterschaft umfasst den gesamten Zeitraum während der Schwangerschaft und Geburt sowie die anschließende Erholungsphase der Mutter. Prämie: Die Prämie ist der Preis der Krankenversicherung. Es deckt Zahlungen an die Versicherten, Verwaltungskosten ab und dient außerdem der Bildung von Rückstellungen für Krankenkassen. Prämienreduktion: Versicherte mit geringem Einkommen (je nach Wohnkanton) erhalten eine Reduktion der Versicherungsprämie. Weitere Informationen finden Sie auf der entsprechenden Seite. Fachgebietsliste: Dies ist die Liste der Medikamente, die in der obligatorischen Grundversicherung versichert sind. Complementary Hospital: Optionale Versicherung für erweiterte Leistungen im Zusammenhang mit Krankenhauseinweisungen. Ohne Spital können Sie beispielsweise kein Spital ausserhalb Ihres Wohnkantons wählen. Schwangerschaft: Die Kosten für Mutterschaftsleistungen, also Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft inklusive Ultraschalluntersuchungen, Nachgeburts-, Geburts- und Hebammenuntersuchungen, Geburtsvorbereitungskurse und Stillberatung, fallen in jedem Fall nicht an. Darüber hinaus müssen sich Frauen ab der 13. Schwangerschaftswoche und bis zu acht Wochen nach der Geburt nicht mehr an den Kosten für allgemeine Leistungen und Pflegeleistungen im Krankheitsfall beteiligen. Die Kosten für die Behandlung von Krankheiten, die unabhängig von einer Schwangerschaft auftreten, müssen nicht mehr übernommen werden. Verletzung: Eine Verletzung ist die plötzliche und unbeabsichtigte schädliche Wirkung eines außergewöhnlichen äußeren Faktors auf den menschlichen Körper mit Folgen für die körperliche oder geistige Gesundheit. Versichert: Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz (mit Ausnahmen) muss sich innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung bzw. Geburt versichern. Vorbehalte: Vorbehalte sind Einschränkungen des Zusatzversicherungsschutzes aufgrund des Gesundheitszustandes des Versicherten. Für die obligatorische Grundversicherung (LAMAL) können keine Rückstellungen bestehen.
Der Check Krankenversicherung informiert Sie über Ihre Lebensversicherung, Ihre Unfallversicherung und den Abschluss einer Krankenversicherung. Möglicherweise benötigen Sie eine Reisekrankenversicherung, eine Auslandsreiseversicherung oder eine private Krankenversicherung. Kennen Sie die Kosten der Krankenversicherung und Ihrer Krankenversicherung. Wir können Ihre Krankenversicherungen überprüfen und einen Krankenversicherungsvergleich und eine Überprüfung durchführen. Es ist sehr wichtig, neben der obligatorischen Lamal-Versicherung auch eine Krankenversicherung in Kombination mit einer Zusatzkrankenversicherung abzuschließen. Wir berechnen Krankenkassenprämien und Krankenkassenprämien. So erfahren Sie genau, wie hoch die Kosten Ihrer privaten Krankenversicherung und Ihrer Schweizer Krankenversicherung sind.
So funktioniert die Schweizer Krankenkasse, wie die Krankenversicherung funktioniert und wie Sie die Krankenversicherung beantragen. Haben Sie eine Krankenversicherung, die Ihre Kosten auch im Ausland übernimmt? Tessiner Krankenkassen, auch nur Krankenkassen genannt, sind private Krankenversicherungen. Um bei der Krankenversicherung zu sparen und eine Krankenversicherung (einschließlich Reisekrankenversicherung, Lebensversicherung und private Krankenversicherung) abzuschließen, müssen Sie neben der Unfall- und Krankenversicherung auch eine vorübergehende Versicherung abschließen Welche ist die beste Krankenversicherung? Ist es so schwierig, die Krankenversicherungskosten zu berechnen? Wie beantrage ich einen Krankenversicherungszuschuss? Wohnsitz in der Schweiz? Um Ihre Krankenversicherung zu vergleichen und zu überprüfen, benötigen wir die Details Ihrer Versicherungspolice, Ihrer Unfallversicherung und Ihrer Krankenversicherung. Wie kann ich eine Online-Krankenversicherung, eine Familienkrankenversicherung oder eine Schweizer Krankenversicherung abschließen? und vorübergehende Versicherung. Auch der Abschluss einer Hausratversicherung und einer Oldtimerversicherung ist möglich. Außerdem finden Sie hier alle Details zur Kündigung der Krankenversicherung und der Krankenversicherung. Wie beantrage ich einen Krankenversicherungszuschuss für das Jahr 2017, für das Jahr 2018, für das Jahr 2019 oder für das Jahr 2020? Wie sind sie gestiegen und wie soll ich die Krankenkassenprämien für 2017, 2018, 2019 bzw. die Krankenkassenprämien für das Jahr 2020 berechnen? Wie kann ich bei der Krankenversicherung sparen?
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