Sie möchten Ihren gesamten Versicherungsschutz prüfen lassen? Denken Sie darüber nach, Ihre Krankenversicherung zu wechseln? Was auch immer Ihr Anliegen ist: Wir beraten Sie kompetent in allen Versicherungsfragen. Unsere Unabhängigkeit ermöglicht es uns, alle auf dem Schweizer Markt verfügbaren Versicherungsprodukte zu kombinieren und ein auf Sie zugeschnittenes Versicherungspaket zusammenzustellen. Sie gehen mit uns keinerlei vertragliche oder finanzielle Verpflichtung ein, da unsere Beratung völlig kostenlos ist. Neben der persönlichen Beratung können Sie jederzeit von unseren zahlreichen Online-Services profitieren: Versicherungsprämien per Mausklick berechnen, elektronische Formulare ausfüllen und versenden, Leistungen vergleichen, Ihr Familienbudget ermitteln oder Antworten auf Ihre Fragen finden. Begriffe in der Welt der Krankenversicherung: Allgemeine Versicherungsbedingungen: Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen sind Bestandteil des Versicherungsvertrages für die Zusatzversicherung. Darin sind auch Leistungen etc. geregelt. Alternativmedizin: Alternativ- und Komplementärmedizin umfasst Behandlungen und Therapien, die nicht zur Schulmedizin zählen. Sie werden von Ärzten oder Heilpraktikern angeboten. Ambulante Behandlung: Hierbei handelt es sich um Behandlungen in einer Klinik, in einer Kassenarztpraxis oder zu Hause. Der Patient bleibt nicht über Nacht in Pflege/Behandlung. Meldepflicht: Krankenkassen sind verpflichtet, jede in ihrer Branche wohnhafte, versicherbare Person ohne Einschränkungen (keine Gesundheitskontrolle) in die Grundversicherung (KVG) einzubeziehen. Internationaler Schutz: Behandlungen und Therapien im Ausland sowie eine Rückführung in die Schweiz sind in einem Teil der Grundversicherung nicht vollständig abgedeckt. Bei Bedarf benötigen Sie eine entsprechende Zusatzversicherung oder eine befristete Urlaubs- und Reiseversicherung. Das Bonusmodell: Beim Bonusmodell wird eine Reduzierung der Prämie gewährt, wenn bestimmte Leistungen im Laufe des Jahres nicht in Anspruch genommen werden. Der maximale Bonus wird nach fünf Jahren Inaktivität erreicht. Wenn Sie Leistungen beziehen, wird die Bonusstufe im folgenden Jahr reduziert. Allerdings ist die Erstprämie höher als bei der normalen Grundversicherung und der Versicherte ist für eine bestimmte Vertragslaufzeit an eine Krankenkasse gebunden. Selbstbehalt: Dabei handelt es sich um die Kostenbeteiligung des Versicherten. Der Versicherte muss jedes Jahr einen festen Beitrag zu den gesamten Behandlungs- und Medikamentenkosten leisten. Für Kinder gibt es keinen Mindestselbstbehalt. Stattdessen beträgt sie für Jugendliche und Erwachsene CHF 300. Die Krankenkasse beteiligt sich nur, wenn die Kosten den Selbstbehalt übersteigen (10 % werden weiterhin vom Versicherten übernommen, siehe auch unter dem Stichwort: Selbstbehalt). Bei komplikationsloser Mutterschaft wird kein Selbstbehalt erhoben. Für Jugendliche und Erwachsene stehen folgende Selbstbehalte zur Verfügung: CHF 300, 500, 1'000, 1'500, 2'000 und 2'500. Flex-Modell: Hierbei handelt es sich um eine Möglichkeit, die in der Krankenhausversicherung von einigen Krankenkassen angeboten wird. Grundsätzlich ist der Versicherte für die ganze Schweiz versichert. Bei Krankenhauseinweisungen kann jedoch bei Eintritt ins Krankenhaus zwischen der halbprivaten oder privaten Abteilung gewählt werden. In diesen Fällen wird ein fester Selbstbehalt fällig. Familienrabatt: Einige Versicherungen gewähren Familien, die eine Zusatzversicherung abschließen, insbesondere bei kinderreichen Familien, Krankenversicherungsrabatte. Generika: Generika sind Kopien von Originalarzneimitteln. Sie sind deutlich günstiger. Grundversicherung (LAMAL): Die Grundversicherung ist für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz obligatorisch (seit 01.01.1996). Die Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sind bei allen Krankenkassen identisch. Die Prämien unterscheiden sich je nach Wohnort und Alter. Gesundheitsprobleme: Was Lamal betrifft, muss jede Krankenkasse die Person ohne Ausschlüsse aufgrund gesundheitlicher Probleme aufnehmen. Bei Zusatzversicherungen verlangen Krankenkassen das Ausfüllen eines Gesundheitsfragebogens. Die Krankenkasse kann eine Zusatzversicherung reservieren oder ganz ablehnen. Hausarztmodell: Bei diesem Modell verpflichtet sich der Versicherte, außer in dringenden Fällen zunächst seinen Hausarzt aufzusuchen. Hierfür erhält die versicherte Person eine Prämienreduktion. HMO: Bei diesem Modell verpflichtet sich die versicherte Person immer, zunächst die gewählte HMO-Struktur (nur an einigen Standorten in der Schweiz verfügbar) zu konsultieren, außer in Notfällen. HMO steht für Health Maintenance Organization. HMOs sind Gemeinschaftspraxen von Allgemein- und Fachärzten sowie Therapeuten verschiedener Fachrichtungen. Durch diese Einschränkung der Arztwahl erhält die versicherte Person eine Prämienreduktion. Halbprivate Abteilung: Bei dieser Spitalzusatzversicherung hat die versicherte Person Anspruch auf ein Doppelzimmer und die freie Arztwahl im Spital. Private Abteilung: Mit dieser Spitalzusatzversicherung hat die versicherte Person Anspruch auf ein Einzelzimmer und die freie Arztwahl im Spital. Wartezeit: Bei einem Krankenkassenwechsel oder Neuvertrag mit einer Krankenkasse kommt es zu Wartezeiten für bestimmte Leistungen; Das bedeutet, dass bestimmte Zusatzversicherungsleistungen für einen bestimmten Zeitraum nicht gezahlt werden. Dies ist vor allem bei der Mutterschafts- oder Zahnversicherung der Fall. Für die Grundversicherung gibt es keine Wartezeit. Kostenbeteiligung: Der Versicherte muss einen Teil der Behandlungskosten (Arzt, Krankenhaus, Medikamente etc.) tragen. Dies geschieht durch Selbstbehalt und Zuzahlung. Krankheit: Als Krankheit gilt jede Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Gesundheit, die nicht Folge eines Unfalls ist und eine ärztliche Untersuchung und Behandlung erfordert oder eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat. Kollektivrabatte: Für Zusatzversicherungen können Rabatte gewährt werden. Es gibt zum Beispiel Tarifverträge für Arbeitgeber, Verbände etc. Mutterschaft: Die Mutterschaft umfasst den gesamten Zeitraum während der Schwangerschaft und Geburt sowie die anschließende Erholungsphase der Mutter. Prämie: Die Prämie ist der Preis der Krankenversicherung. Es deckt Zahlungen an die Versicherten, Verwaltungskosten ab und dient außerdem der Bildung von Rückstellungen für Krankenkassen. Prämienreduktion: Versicherte mit geringem Einkommen (je nach Wohnkanton) erhalten eine Reduktion der Versicherungsprämie. Weitere Informationen finden Sie auf der entsprechenden Seite. Fachgebietsliste: Dies ist die Liste der Medikamente, die in der obligatorischen Grundversicherung versichert sind. Complementary Hospital: Optionale Versicherung für erweiterte Leistungen im Zusammenhang mit Krankenhauseinweisungen. Ohne Spital können Sie beispielsweise kein Spital ausserhalb Ihres Wohnkantons wählen. Schwangerschaft: Die Kosten für Mutterschaftsleistungen, also Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft inklusive Ultraschalluntersuchungen, Nachgeburts-, Geburts- und Hebammenuntersuchungen, Geburtsvorbereitungskurse und Stillberatung, fallen in jedem Fall nicht an. Darüber hinaus müssen sich Frauen ab der 13. Schwangerschaftswoche und bis zu acht Wochen nach der Geburt nicht mehr an den Kosten für allgemeine Leistungen und Pflegeleistungen im Krankheitsfall beteiligen. Die Kosten für die Behandlung von Krankheiten, die unabhängig von einer Schwangerschaft auftreten, müssen nicht mehr übernommen werden. Verletzung: Eine Verletzung ist die plötzliche und unbeabsichtigte schädliche Wirkung eines außergewöhnlichen äußeren Faktors auf den menschlichen Körper mit Folgen für die körperliche oder geistige Gesundheit. Versichert: Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz (mit Ausnahmen) muss sich innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung bzw. Geburt versichern. Vorbehalte: Vorbehalte sind Einschränkungen des Zusatzversicherungsschutzes aufgrund des Gesundheitszustandes des Versicherten. Für die obligatorische Grundversicherung (LAMAL) können keine Rückstellungen bestehen.